Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ferienimmobilie Villa Calla, 3522 SE 19th Ave, Cape Coral, 33904
1) Vertragsparteien
Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter Marion Auferoth als Eigentümerin geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Ferienimmobilie (Villa Calla in Cape Coral, Homeaway-ID: 767763) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu folgenden Mietbedingungen.
2) Vertragsabschluss
Die Online-Buchungsanfrage erfolgt durch den Mieter, der für die Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden und seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vermieter muss der Buchung zustimmen. Dafür ist vorab die Mitteilung folgender Daten notwendig:
Name, Vorname, Geb.-Datum, Anschrift, Tel-Nr., Email-Adresse des Mieters sowie Namen, Vornamen und Alter der weiteren Gäste.
Der Vermieter sendet dem Mieter anschließend eine Mietbestätigung.
Eine Änderung des Mietvertrages ist zu einem späteren Zeitpunkt nur möglich, wenn der Vermieter ausdrücklich zustimmt. Das Zustandekommen des Mietvertrages sowie die Miet- und Geschäftsbedingungen sind rein privatrechtlich, das Reiserecht findet keine Anwendung. Der Mietvertrag ist ein eigenständiger Vertrag, der rechtlich völlig selbständig ist. Er ist in keiner Weise mit sonstigen Leistungen wie z: B. Reiseversicherung oder Flugtickets verbunden.
3) Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Internetseite. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sollte eine in den Hausbeschreibungen dargestellte Angabe nicht zutreffen, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.
4) Bezahlung
Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, ohne den Mieter extra darüber benachrichtigen zu müssen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es dem Vermieter nicht gelingen, eine Ersatzvermietung vorzunehmen.
5) Nebenkosten
Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, Gartenpflege und Poolreinigung sind grundsätzlich Bestandteil des Mietpreises. Der Mietpreis versteht sich zuzüglich Endreinigung und Strom- kosten. Der Hausverwalter wird bei Ankunft und Abreise den Stromzähler ablesen. Der Gebrauchspreis beträgt bei Strom 14USCent/kWh zzgl. 11,5% Tax. Die entstandenen Nebenkosten werden mit der vom Mieter bezahlten Kaution verrechnet.
Sollte der Mieter den zur Verfügung gestellten Grill nutzen, wird grundsätzlich eine Reinigungsgebühr von USD 45,- fällig, die vor Ort direkt an den Hausverwalter zu zahlen ist.
6) Sicherheitskaution
Die Kaution ist mit der Restsumme zur Zahlung fällig. Sie wird unverzinst ca. zwei Wochen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter nach Abzug der Nebenkosten erstattet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung etwaiger vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Die Rückzahlung der Kaution schließt spätere, berechtigte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt.
7) Preisänderungen
Die auf der Webseite angegebenen Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Im Mietvertrag festgehaltene Preise sind verbindlich, sofern der Preis nicht aufgrund neuer Angaben (wie z.B. zusätzliche Gäste), geänderter Steuern und/oder staatlicher Abgaben, oder wegen eines Rechenfehlers neu kalkuliert werden muss.
8) Wohnrecht
Nur im Mietvertrag angemeldete Personen haben das Recht die Villa Calla zu bewohnen. Werden nicht angemeldete und nächtigende Personen angetroffen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag fristlos und ohne Erstattung des gezahlten Mietpreises zu kündigen.Eventuell notwendig werdende Einzelübernachtungen (z.B. kurzfristiger Besuch) müssen der Hausverwaltung vor Ort gemeldet werden.
9) An- und Abreise
Die Villa Calla steht am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10 Uhr zurückgegeben werden. Sofern möglich, berücksichtigt der Vermieter besonderen Wünsche hinsichtlich anderer An- und Abreisezeiten. Die am Haus angebrachte Schlüsselbox wird mit Hilfe eines Codes geöffnet. Dieser wird rechtzeitig bekannt gegeben. Der Mieter verpflichtet sich, zu den vorgesehenen Check-In und Check-Out-Terminen mit der Hausverwaltung im Haus zu sein. Die Termine werden vor Ort vereinbart.
10) Weitere Bedingungen
Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Die Endreinigung umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Der Poolservice hat Zugang zum Poolbereich und die Türen des Poolkäfigs sind daher unverschlossen zu halten. Der Gartenservice hat Zugang zur Garage und Garten. Der Rasen wird alle 1-2 Wochen (je nach Saison) gemäht.
11) Haustiere
Haustiere sind im Haus und auf dem Grundstück grundsätzlich verboten.
12) Rauchen im Haus
Rauchen im Haus ist strikt untersagt.Die Villa Calla ist ein allergikerfreundliches Nichtraucherferienhaus. Da das Haus automatische Klimaanlagen besitzt, würde der Rauch im ganzen Haus verteilt. Zuwiderhandlung führt dazu, dass sämtliche Filter der Klimaanlage zu Lasten der Mieter ausgetauscht werden. Das Rauchen auf der Terrasse und anderen Außenbereichen ist gestattet.
13) Beanstandungen
Alle Beanstandungen in Bezug auf die angemieteten Räume richten sich gegen den Vermieter (Eigentümer). Die Beanstandungen sind dem Hausverwalter vor Ort, sowie dem Vermieter unverzüglich (per Fax oder per email) zu melden. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht schriftlich und unverzüglich am Ort des Objektes vorgebracht werden, sind ausgeschlossen. Bei Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist zu deren Beseitigung einzuräumen
14) Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder beweglichen Sachen. Der Vermieter verweist ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht der Eltern bei mitreisenden Kindern. Dies gilt für den gesamten Bereich der angemieteten Immobilie und ganz speziell für den Poolbereich. Der Mieter hat darauf zu achten, dass die elektronische Poolsicherung eingeschaltet ist.
15) Schadenersatz
Der Mieter kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder Mängel nur verlangen, wenn der Vermieter diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhe, Streik, Seuchen, Naturereignisse oder Ungezieferplage sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche sind ebenso ausgeschlossen bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördlicher Anordnung, Bautätigkeiten in der Nachbarschaft, Lärm durch Nachbarn oder gelegentlichem Ausfall der Strom- und Wasserversorgung. Der Vermieter ist Privatperson und kein Reiseveranstalter, so dass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung findet.
16) Rücktritt und Kündigung
Bei einem eventuellen Mietrücktritt der/des Mieter(s) wird der vereinbarte Mietpreis dann fällig, wenn es nicht gelingt das Haus zum angemieteten Termin vollständig anderweitig zu vermieten. Der Eigentümer wird alles dazu beitragen, Ersatzmieter für den vom Mieter stornierten Zeitraum zu finden. Bei einer kompletten Weitervermietung berechnen wir EUR 150,00 zur Deckung unserer Mehrkosten und Aufwendungen.
In diesem Zusammenhang wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung dringend empfohlen.
Sollte der Vermieter aus übergeordneten Gründen gezwungen sein, vom Mietvertrag zurückzutreten, begründet dies keinen Regressanspruch. Bei Nichtbeachten der Punkte 8) Wohnrecht, 11) Haustiere und 12).Rauchen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung ohne Kostenerstattung für den Mieter berechtigt.
17) Rücktritt bei Unwetter
Rückerstattungen bei Reiserücktritt oder vorzeitiger Abreise aufgrund widriger Wetterbedingungen werden nicht gewährt. Dies gilt auch im Falle von Hurrikanes. Auch in diesem Zusammenhang wird der Abschluss einer Reisrücktrittsversicherung dringend empfohlen.
18) Sorgfaltspflicht und Schäden
Der Mieter verpflichtet sich die Villa Calla pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden oder Mängel dem Verwalter vor Ort unverzüglich zu melden. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Diese Schäden werden wertmäßig erfasst und mit der Kaution verrechnet, sofern sie nicht mit dem Verwalter vor Ort verrechnet wurden. Die Kaution übersteigende Beträge werden vom Mieter übernommen und unverzüglich überwiesen. Er haftet gesamtschuldnerisch. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine private Haftpflichtversicherung. Der Mieter verpflichtet sich im Rahmen der Zumutbarkeit, zur Beseitigung der Störung beizutragen, um den eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.
19) Abhilfe bei Mängeln
Weist das Haus aus Sicht des Mieters Mängel auf, so muss er sich unverzüglich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige nicht vor Ort erfolgen, so können etwaige Minderungsansprüche nicht geltend gemacht werden.
20) Bestätigung und Erklärung des Mieters
Mit Abgabe der Online-Buchungsanfrage erklärt der Mieter, dass er die vorgenannten Vertragsbedingungen uneingeschränkt anerkennt.
21) Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere der Verlust der Anzahlung bei Stornierung, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
22) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
23) Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist im Hinblick auf eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Fort Myers, Florida, USA, vereinbart.
24) Gültigkeit
Die Miet- und Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Januar 2018 und bleiben bis auf weiteres gültig.